Altgeräteverordnung
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz).
Hinweis zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
Bitte entsorgen Sie Altgeräte, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Altgeräteverordnung ausdrücklich verboten!
Altgeräte, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung unten.

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Weitere Hinweise zur Altgeräteverordnung finden Sie beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
http://bundesrecht.juris.de/elektrog/Dort steht die Gesamtausgabe der Norm auch in den Formaten HTML und PDF zum Download zur Verfügung.